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   BGH, 11.02.1980 - 3 StR 480/79   

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BGH, 11.02.1980 - 3 StR 480/79 (https://dejure.org/1980,8021)
BGH, Entscheidung vom 11.02.1980 - 3 StR 480/79 (https://dejure.org/1980,8021)
BGH, Entscheidung vom 11. Februar 1980 - 3 StR 480/79 (https://dejure.org/1980,8021)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zugrundelegung der Aussagen anonymer Gewährsleute bei schuldbegründenden Feststellungen - Sachlich-rechtlicher Mangel eines Urteils bei Fehlen von Gründen für die Annahme der Glaubwürdigkeit eines Zeugen - Annahme der Glaubwürdigkeit eines Zeugen aufgrund einer nur ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 01.08.1962 - 3 StR 28/62

    Vernehmung von Polizeibeamten als Zeugen vom Hörensagen i.R.v. Aussagen über die

    Auszug aus BGH, 11.02.1980 - 3 StR 480/79
    Bekundungen anonymer Gewährsleute, die nicht selbst als Zeugen auftreten, von deren persönlicher Glaubwürdigkeit sich das Gericht und die Verfahrensbeteiligten also kein Bild machen können, dürfen nach der Rechtsprechung schuldbegründenden Feststellungen in der Regel nur zugrunde gelegt werden, wenn die Angaben durch andere wichtige Gesichtspunkte bestätigt worden sind (BGHSt 17, 382, 386; BGH, Urteil vom 5. Mai 1977 - 4 StR 678/76; OLG Frankfurt NJW 1968, 1000; OLG Hamm NJW 1970, 821, 822 [OLG Hamm 09.10.1969 - 2 Ss 837/69]; OLG Stuttgart NJW 1972, 66, 67 [OLG Stuttgart 13.10.1971 - 1 Ss 532/71]; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, 23. Aufl. StPO § 250 Rdn 26).
  • BGH, 05.05.1977 - 4 StR 678/76

    Verurteilung wegen Diebstahls in einem besonders schweren Falle oder Hehlerei -

    Auszug aus BGH, 11.02.1980 - 3 StR 480/79
    Bekundungen anonymer Gewährsleute, die nicht selbst als Zeugen auftreten, von deren persönlicher Glaubwürdigkeit sich das Gericht und die Verfahrensbeteiligten also kein Bild machen können, dürfen nach der Rechtsprechung schuldbegründenden Feststellungen in der Regel nur zugrunde gelegt werden, wenn die Angaben durch andere wichtige Gesichtspunkte bestätigt worden sind (BGHSt 17, 382, 386; BGH, Urteil vom 5. Mai 1977 - 4 StR 678/76; OLG Frankfurt NJW 1968, 1000; OLG Hamm NJW 1970, 821, 822 [OLG Hamm 09.10.1969 - 2 Ss 837/69]; OLG Stuttgart NJW 1972, 66, 67 [OLG Stuttgart 13.10.1971 - 1 Ss 532/71]; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, 23. Aufl. StPO § 250 Rdn 26).
  • OLG Hamm, 09.10.1969 - 2 Ss 837/69
    Auszug aus BGH, 11.02.1980 - 3 StR 480/79
    Bekundungen anonymer Gewährsleute, die nicht selbst als Zeugen auftreten, von deren persönlicher Glaubwürdigkeit sich das Gericht und die Verfahrensbeteiligten also kein Bild machen können, dürfen nach der Rechtsprechung schuldbegründenden Feststellungen in der Regel nur zugrunde gelegt werden, wenn die Angaben durch andere wichtige Gesichtspunkte bestätigt worden sind (BGHSt 17, 382, 386; BGH, Urteil vom 5. Mai 1977 - 4 StR 678/76; OLG Frankfurt NJW 1968, 1000; OLG Hamm NJW 1970, 821, 822 [OLG Hamm 09.10.1969 - 2 Ss 837/69]; OLG Stuttgart NJW 1972, 66, 67 [OLG Stuttgart 13.10.1971 - 1 Ss 532/71]; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, 23. Aufl. StPO § 250 Rdn 26).
  • OLG Stuttgart, 13.10.1971 - 1 Ss 532/71
    Auszug aus BGH, 11.02.1980 - 3 StR 480/79
    Bekundungen anonymer Gewährsleute, die nicht selbst als Zeugen auftreten, von deren persönlicher Glaubwürdigkeit sich das Gericht und die Verfahrensbeteiligten also kein Bild machen können, dürfen nach der Rechtsprechung schuldbegründenden Feststellungen in der Regel nur zugrunde gelegt werden, wenn die Angaben durch andere wichtige Gesichtspunkte bestätigt worden sind (BGHSt 17, 382, 386; BGH, Urteil vom 5. Mai 1977 - 4 StR 678/76; OLG Frankfurt NJW 1968, 1000; OLG Hamm NJW 1970, 821, 822 [OLG Hamm 09.10.1969 - 2 Ss 837/69]; OLG Stuttgart NJW 1972, 66, 67 [OLG Stuttgart 13.10.1971 - 1 Ss 532/71]; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, 23. Aufl. StPO § 250 Rdn 26).
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